Mitgliedschaft beantragen

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e.g. +43 664 1234567
Form der Mitgliedschaft

Die ordentliche Mitgliedschaft ist Personen vorbehalten, die entweder über eine abgeschlossene gesangspädagogische Ausbildung oder einschlägige Berufspraxis verfügen.
Mitgliedsbeitrag: derzeit € 60,- jährlich.

Außerordentliche Mitgliedschaft für Studierende bis zum vollendeten 28. Lebensjahr.
Mitgliedsbeitrag: derzeit € 30,- jährlich.

Außerordentliche Mitgliedschaft für Personen in verwandten Berufsgruppen (Chorleiter, Sänger, musikalische Früherzieher,…).
Mitgliedsbeitrag: derzeit € 60,- jährlich.

Die unterstützende Mitgliedschaft steht allen physischen und juristischen Personen offen.
Mitgliedsbeitrag: derzeit € 60,- jährlich + eine Spende.

Für den Aufnahmeprozess erforderliche Daten
Bemerkung

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Allgemeine Geschäftsbedingungen, Datenschutz und Newsletter

Bitte beachten Sie, dass dies ein Antrag auf eine EVTA-Mitgliedschaft ist, über den in der nächsten Vorstandssitzung abgestimmt wird.

Eine Eingangsbestätigung Ihres Antrags wird an die im Antrag angegebene e-Mail-Adresse gesendet.

Die Mail kommt mit dem Betreff [EVTA] Wir haben Ihren Mitgliedsantrag erhalten